Finanzieller Notstand an Kinderkliniken der Maximalversorgung in Deutschland
An Kinderkliniken der Maximalversorgung herrscht akuter finanzieller Notstand: Dort sammeln sich teure Schwerst- und Spezialfälle – jedoch werden die entstehenden Kosten für die Behandlung der Kinder aufgrund der geltenden Fallpauschalen oft nur zu einem Teil erstattet und müssen deshalb von den Kliniken mit getragen werden.
Die Folgen: Die Behandlung und Pflege kranker Kinder verschlechtert sich, da die Universitäts-Kinderkliniken dazu gezwungen sind, die entstehenden Millionendefizite durch Stellenabbau bei Ärzten und Pflegepersonal auszugleichen.
Wir möchten an dieser Stelle explizit darauf hinweisen, dass die von uns beschriebene Not an Universitäts-Kinderkliniken auch an anderen Kinderkrankenhäusern mit Maximalversorgung besteht. Es liegt auf der Hand, dass unsere Forderungen nach kostendeckender Finanzierung besonders der Extremkostenfälle für diese Krankenhäuser genauso gelten wie für die Universitäts-Kinderkliniken.
Hintergrund der Initiative
13 Eltern- und Fördervereine sowie 2 Stiftungen engagieren sich in Tübingen für schwer kranke Kinder und Jugendliche. Sie fördern die Arbeit der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin Tübingen mit Spenden und ehrenamtlichem Engagement – dies teilweise schon seit 30 Jahren. Dabei ist der Unterstützungsbedarf über Spenden hier und in anderen Kliniken in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen – immer häufiger müssen auch Personalstellen hierüber finanziert werden, um die bestmögliche Behandlung, Begleitung und Beratung der kranken Kinder und ihrer Familien zu sichern.
Mit großer Sorge sehen wir die Entwicklungen der letzten Jahre im Gesundheitswesen und die damit verbundenen finanziellen Notlagen vieler Kinderkliniken der so genannten Maximalversorgung in Deutschland. Dass hier jedes Jahr Millionen-Defizite entstehen, hat mehrere Ursachen. Eine davon ist die unzureichende Finanzierung der Behandlung und Pflege schwerst und komplex kranker Kinder und Jugendlicher. Die so genannten Maximalversorgerhäuser und Schwerpunktkliniken erbringen viele Leistungen, die vom geltenden Fallpauschalensystem nicht ausreichend erfasst und damit nur unzureichend vergütet werden. Sie sind jedoch für viele dieser jungen Patienten der einzig mögliche Behandlungsort.
Die dadurch entstehenden finanziellen Defizite der Kliniken müssen durch Einsparungen an anderen Stellen ausgeglichen werden. Das hat u.a. zur Folge, dass Ärzte und Pflegepersonal in nicht mehr länger vertretbarem Maße belastet sind und die Qualität der bisher sehr guten und am Wohl der Patienten orientierten Arbeit gefährdet ist.
Im Juni 2013 wurde von der Bundesregierung ein Soforthilfe-Paket für alle deutschen Krankenhäuser beschlossen. Dieses sieht für 2013 und 2014 einen Versorgungszuschlag vor, der als prozentualer Aufschlag auf die Fallpauschalen ausgestaltet ist. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass bis Ende 2014 ein Bericht vorgelegt werden soll, wie das Vergütungssystem in Bezug auf Extremkostenfälle weiterentwickelt werden kann.
Das Hilfspaket bringt den Kliniken eine zeitlich befristete finanzielle Entlastung. Wir begrüßen diesen Beschluss ausdrücklich und erkennen an, dass das Problem der Unterfinanzierung der Extremkostenfälle inzwischen gesehen wird. Die Kliniken brauchen jedoch mehr und schnellere Hilfen, um nicht weiter in eine finanzielle Schieflage zu geraten. Daher fordern wir: